Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trail Experten für den Fahrradverleih

§1 Vertragspartner
Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden. Der Verleih von Fahrrädern an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson möglich. Diese wird Vertragspartner des Vermieters.

§2 Mietpreis/Entgelt
Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe des Fahrrades vom Mieter eine Barkaution zu verlangen. Sämtliche Zahlungen sind sofort mit Abschluß des Vertrages fällig. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet. Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die Preisliste zum Zeitpunkt der Anmietung. Die Mietzeit darf nur mit vorheriger Zustimmung der Mietstation überzogen werden. Bei nicht angekündigter Verlängerung wird zusätzlich zum regulären Mietpreis ein Zuschlag von 10,00 Euro pro Tag berechnet. 48 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabe Termin wird polizeiliche Anzeige erstattet.

§3 Rücktritt
Bei Vorbestellung besteht ein Rücktrittsrecht ausschließlich bei persönlicher oder telefonischer Rücksprache mit dem Fahrradverleih. Bei Wahrnehmung des Rücktrittsrechts ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten. Unseren Aufwand berechnen wir Ihnen wie folgt: Rücktritt bis 48 Stunden vor dem Mietzeitraum ist kostenlos danach 50% des Gesamtbetrags. Bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrags.

§4 Nutzung/Haftung
Der Mieter benutzt die Mietsache ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Mietstation haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu vertreten haben (Stau, Straßensperrung, Unfall). Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe am Mietrad vorzunehmen. Wir übernehmen keine Haftung für die aus einer Panne resultierende Schäden. Mögliche kleine Pannen (z.B. Platten) sind als üblich zu betrachten. Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten möglichen Schäden noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer haftet. Der Mieter haftet auch im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die er sich selbst
zufügt. Der Mieter haftet der Mietstation bei Diebstahl, sowie Beschädigungen der ihm überlassenen Gegenstände für den Laden-Neupreis zzgl. etwaiger Montage- und Verwaltungskosten. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Dem Kunden ist bewusst, dass alle Räder wegen fehlender Reflektoren und Beleuchtung nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Hier bestätigt der Kunde, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Ausreichende mobile Beleuchtung kann vom Vermieter auf Wunsch gestellt werden.

§5 Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Empfang der Mietgegenstände in einwandfreiem und unbeschädigten Zustand. Der Mieter erklärt, dass er den Gebrauch der überlassenen Gegenstände beherrscht. Das Fahrrad ist in demselben Zustand wieder zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Um Schäden zu vermeiden, hat der Mieter alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Die Benutzung abseits befestigter Wege zu sportlichen Wettbewerben und die Weitervermietung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Mietstation untersagt. Der Mietgegenstand ist sorgsam zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern. Solange der Mietgegenstand nicht genutzt wird, ist er in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloß zu sichern und an festen Gegenständen (Zäune, Masten, etc.) gegen einfache Wegnahme zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich bei Diebstahl und Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmer sofort polizeiliche Anzeige zu erstatten und die Mietstation zu informieren. Das Polizeiprotokoll und ein detaillierter schriftlicher Schadensbericht ist der Mietstation unverzüglich auszuhändigen. Wenn bei Rückgabe des Fahrrades das ausgegebene Zubehör nicht vollständig zu rückgegeben wird, werden entsprechende Ersatzleistungen verlangt. Nur nach vorheriger Absprache und gegen Berechnung der Rückführung zum Fahrradverleih kann ein anderer Rückgabeort vereinbart werden. Das Mietrad muss zwischen 20 Uhr und 8 Uhr in der Mietstation untergestellt werden und darf nicht über Nacht an anderen Orten verbleiben. Der Vermieter weißt darauf hin, dass Mountainbikes nicht für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind.

§6 Allgemeines / Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten in der EDV der Mietstation für Zwecke des Verleihs gespeichert werden. Die Daten des Mieters werden nicht an Dritte weitergeleitet. Auf Wunsch des Mieters werden die Daten nach dem Mietzeitraum gelöscht. Sollte in diesen  Geschäftsbedingungen eine Regelung nicht rechtsgültig sein, so bleiben die übrigen davon unberührt. Der Mieter ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail über Veranstaltungen und Angebote der Firma Trail Experten informiert zu werden. Der Mieter kann diese Ermächtigung jederzeit widerrufen. Der Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.